top of page

AGB´s

​FA. MARK WOHNDESIGN GMBH

1.

Der Kaufvertrag des Auftraggebers, den die Firma MARK Wohndesign, im folgenden Auftragnehmer genannt, gestellt hat, gilt im Falle einer nicht sofortigen Annahme durch den Auftragnehmer dann als angenommen, wenn der Auftragnehmer diesen schriftlich bestätigt.

2.

Die Hälfte des Bruttokaufpreises ist binnen zehn Tagen ab Antragsannahme auf das Konto des Auftragnehmers bei der Raiffeisen Bank Schwaz-Wattens: IBAN AT 41 3632 2000 0729 7161, BIC: RZTIAT 22322, zur Zahlung fällig. Der Restkaufpreis ist binnen zehn Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.

3.

Die Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Auftragnehmers.

4.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch Teillieferungen zu erbringen und diese in Teilrechnungen zu fakturieren.

5.

Der Auftragnehmer kann für die Durchführung des Auftrages auch Dritte beauftragen.

6.

Bei Zahlungsverzug und / oder Annahmeverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Setzung einer 14- tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt ausdrücklich auch bei Verzug mit einer Teilzahlung.

7.

In Fällen des Verzuges gemäß Punkt 6 gilt eine für Unternehmer nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe von einem Drittel des Bruttoverkaufspreises als vereinbart. Allfällige darüber- hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers bleiben hiervon unberührt. Geleistete Anzahlungen des Auftraggebers sind auf die Ansprüche des Auftragnehmers gemäß diesem Punkt anzurechnen.

8.

Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich im Falle eines Zahlungsverzuges mit der An- bzw. einer Teilzahlung um den Zeitraum dieses Verzuges, ohne dass hierdurch ein Verzug seitens des Auftragnehmers eintritt.

9.

Ein allfälliger Lieferverzug berechtigt den Auftraggeber erst nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag.

10.

Der Auftragnehmer kann eine von ihm zu erbringende Leistung einseitig ändern oder von ihr abweichen, wenn diese Abweichung nur geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Unterschiede in den Materialien sind mitunter produktionsbedingt. Sie können insbesondere bei der Nachlieferung und Reparaturen nicht ausgeschlossen werden. Solche Unterschiede stellen daher keinen Mangel dar.

11.

Eventuelle Zoll-, Transport-, Liefer- oder Entsorgungskosten sind nicht inkludiert und werden gesondert verrechnet.

12.

Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber ausführlich über die Pflegehinweise der gekauften, verarbeiteten und verwendeten Artikel informiert. Für nicht den Pflegehinweisen entsprechenden Behandlung durch den Auftraggeber wird vom Auftraggeber keine wie immer geartete Verantwortung und / oder Haftung übernommen.

13.

Vom Auftragnehmer werden keine wie auch immer gearteten Arbeiten wie Anschlüsse von Lampen, Installation von Armaturen, Montage von Schalter bzw. Stecker, Malerarbeiten oder sonstige spezifische Arbeiten ausgeführt. Hierfür muss immer ein Fachbetrieb in Anspruch genommen werden.

14.

Für Rechtsgeschäfte mit Unternehmen wird eine Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit insoweit ausgeschlossen, als sie keine Personenschäden betrifft. Einvernehmlich ausgeschlossen wird auch die Aufrechnung von allfälligen Forderungen des Auftraggebers mit den Forderungen des Auftragnehmers. Gegenüber Verbrauchern gilt das Aufrechnungsverbot nur insoweit, als die aufzurechnende Forderung nicht im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer steht oder gerichtlich festgestellt oder vom Unternehmer anerkannt wurde. Darüber hinaus gilt das Aufrechnungsverbot auch nicht bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers.

15.

Reklamationen, Fristsetzungen und sonstige rechtserhebliche Erklärungen des Auftraggebers sind nur dann rechtswirksam, wenn sie dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich erfolgen.

16.

Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen von 8% p. a. als vereinbart.

17.

Der Käufer stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten bis auf seinen Widerruf in unserer Kundendatei aufgenommen werden.

18.

Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sowie allenfalls daraus resultierenden Streitigkeiten wird die Anwendung österreichischen Rechts, mit Ausnahme des UN Kaufrechts, vereinbart, soweit nicht zwingend gesetzliche Bestimmungen etwas anderes anordnen.

19.

Für Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und den Auftragnehmer resultieren, wird die Zuständigkeit des Landesgericht Innsbruck vereinbart, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand anordnen.

bottom of page